Informationen für Patienten

Verordnung

Eine logopädische Behandlung wird gemäß den Heilmittelrichtlinien von Ihrem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Internist, Neurologe, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnarzt) verordnet.


Behandlungskosten

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro Rezeptgebühr), sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Eigenanteil ebenfalls.


Behandlung

Zu Beginn einer logopädischen Behandlung führen wir eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden. Wir diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und beraten Patienten und ihre Angehörigen.

Der verordnende Arzt erhält nach jeder Verordnung (i.d.R. 10 Stunden) einen Therapiebericht und stellt dann, je nach Notwendigkeit eine Folgeverordnung aus.

Die Dauer einer Therapiestunde liegt je nach Diagnose zwischen 30, 45 und 60 Minuten und findet meist 1-2mal pro Woche statt. Darüber entscheidet der Arzt, wenn er die Verordnung ausstellt.

Bei medizinischer Notwendigkeit verordnet der Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie gerne bei Ihnen zu Hause, in Senioreneinrichtungen, in Kindergärten oder Schulen durch.